L361n

Geschichte der L361n


Seit nunmehr über einem halben Jahrhundert gibt es Bestrebungen, eine Ortsumfahrung der Gemeinden Kapellen und Wevelinghoven im Zuge der L361n zu realisieren. pro O setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass der Lückenschluss der L361n endlich vollzogen wird.

Dieser Anwohner an einer der Durchfahrtstraßen in Wevelinghoven hat die Zeichen der Zeit erkannt!

Nachfolgend finden Sie wichtige historische Daten, die verdeutlichen, wie hart die Realisierung des Lückenschlusses bislang umkämpft war.

1959
Im Rahmen der "Flurbereinigung" wurden die Flächen für eine geplante L361n durch die Erftaue im Bereich der damaligen Stadt Wevelinghoven frei gehalten.

1961
Auch im Bereich des damaligen Amtes Kapellen wurden im Rahmen der Flurbereinigung die Flächen für eine geplante L361n durch die Erftaue frei gehalten.

1980
Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Umgehung Grevenbroich/Wevelinghoven im Zuge der Landstraße L361n startete.

1983
Die Trassenführung wurde aufgrund von Einwendungen geändert. Die Bürgerinitiative „Rettet die Erftaue“ wurde gegründet.

1984
Die Bürgerinitiative „Rettet die Erftaue“ äußerte Bedenken zum geplanten Teilstück der L361n Ortsumgehung Kapellen/Wevelinghoven.

1985
Der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschloss, die vorgesehene Linienführung der L361n durch die Erftaue nicht weiter zu verfolgen.

Die Planfeststellung für den Ausbau der L361n zwischen Grevenbroich (Lindenstraße) und Wevelinghoven (Langwadenerstraße) wurde beschlossen. Der Teilabschnitt durch die Erftaue zwischen Wevelinghoven (Langwadenerstraße) und Kapellen (Neusserstraße) wurde vorerst zurückgestellt.

1988
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Teilstück der L361n zwischen Kapellen und  Wevelinghoven wurde im Auftrag des Landschaftsverbands Rheinland durchgeführt.

1989
Die Bürgerinitiative „Rettet die Erftaue“ legte gegen den modifizierten Entwurf des Landschaftsplanes VI Widerspruch ein.

1990
Ein Mitglied der Bürgerinitiative „Rettet die Erftaue“ reichte gegen den Landschaftsverband Rheinland Klage am Oberverwaltungsgericht Münster ein.

1991
Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage mit der Begründung zurück, dass das Teilstück der L361n zwischen Kapellen und Wevelinghoven aus der Planung herausgenommen wurde.

1995
Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten (Lilienthalgutachten) kam zu dem Schluss: "Aus ökologischer Sicht stellt die Variante I die konfliktärmste Neubauvariante in der freien Landschaft dar. Sie bedingt den geringsten Flächenverbrauch, die geringste Bodenumlagerung und die geringste Zerschneidung der Landschaft und beeinträchtigt die Erftniederung am geringsten. Allerdings wird aufgrund des ortsnahen Verlaufes das Wohnumfeld stärker, als bei Variante III-V beeinträchtigt. Variante II bietet städtebauliche Vorteile bei geringfügig höherem Eingriff in Natur und Landschaft".

1997
Im Rahmenkonzept für die Renaturierung der Erft durch den Erftverband wurde vorgeschlagen, eine Trassenführung am Ortsrand von Wevelinghoven, Kapellen und Gilverath zu planen.

1999
In der "Rathauszeitung" wurde die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Umsetzung einer ortsnahen Umgehungsstraße Kapellen/Wevelinghoven im Zuge einer Bauleitplanung angekündigt.

2000
Der Planungsausschuss der Stadt stellte die möglichen Varianten einer Ortsumgehung Kapellen/Wevelinghoven vor. Da die so genannte Variante VII (Ostumgehung K10/K22) durch das inzwischen geplante Gebiet der Ortserweiterung „Wohnen und Arbeiten am Bahnhaltepunkt Kapellen“ führt, wurde die Variante II (Ostumgehung mit ortsnaher Trassenführung durch die Erftaue) favorisiert – auch weil die Streckenführung dieser Variante nicht durch das Landschaftsschutzgebiet "An der Schwarzen Brücke" führt.

 
Der neu gegründete Vereins „Rettet die Erftaue – Schutzgemeinschaft Lebensraum Kapellen Wevelinghoven e.V.“ legte gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes Widerspruch ein.

2001
Im Februar fand eine Bürgerversammlung zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes “Ortsumgehung Wevelinghoven/Kapellen” statt.

Im September legte die Stadt Grevenbroich die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung vor: Unter den 2 220 eingegangenen Anregungen befanden sich insgesamt 1 621 Befürworter für den Lückenschluss durch die L361n (Variante II).

Im November berieten Vertreter der Stadt, des Planungsbüros und des Landesbetriebes Straßenbau bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die Fortführung des Lückenschlusses.

2002
Die 2. Auslegung der 112. Flächennutzungsplanänderung "Ortsumgehung Wevelinghoven/Kapellen" wurde vorgelegt.

2003
Die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte die 112. Flächennutzungsplanänderung (Ortsumgehung Grevenbroich/Kapellen).

 
Der durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) vorgeschlagene Straßenverlauf für die Ortsumgehung Kapellen wurde als Baumaßnahme im Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Im gleichen Zeitraum beantragte die Stadt Grevenbroich die Höherstufung der L361n.

2004
Die L361n Ostumgehung (Variante II) wurde im Rahmen der integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) einer Bedarfsprüfung unterzogen.

2005
Das "IGVP-Dossier" geht von einem deutlichen Rückgang der Verkehrströme in den Durchgangsstraßen von Kapellen, Wevelinghoven, Langwaden, Neubrück und Hülchrath aus wenn die L361n (Variante II) realisiert wird.

2006
Der Petitionsausschusses des Landtages NRW kam zu einer Ortsbesichtigung in das Planungsgebiet der L361n; anschließend fand eine Diskussion im Rathaus statt. Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Trassenführung durch die Erftaue vertretbar ist.

2007
Die Baumaßnahme der L361n wurde in Stufe 1 des „Landesbedarfsplanes 2007 bis 2011“ ausgewiesen.

 
Der Landesbetrieb Straßen NRW begann mit den Arbeiten eines Vorentwurfes für ein Planfeststellungsverfahren, das das bisherige Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ablöste.

2009
Nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen NRW wird der Vorentwurf zum Planfeststellungsverfahren sowie der landschaftspflegerische Begleitplan voraussichtlich Ende 2010 fertig gestellt.

2011
Im August wurde die Bürgerinitiative "pro Ortsumfahrung Kapellen-Wevelinghoven (pro O e. V.)" gegründet.

 
Das NRW-Verkehrsministerium teilte im September mit, dass sich die Landesregierung bei den vorrangigen Planungen aus finanziellen Gründen nur noch auf 37 besonders wichtige und einigermaßen reibungslos zu realisierende Landesstraßenprojekte konzentrieren wird – die L361n gehört nicht dazu und wurde damit auf unbekannte Zeit verschoben.

 

Die Baumaßnahme der L361n ist aber weiterhin in Stufe 1 des Landesbedarfsplanes ausgewiesen und es ist keine Neupriorisierung vorgesehen. Das hatte die NRW-Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1063 des Abgeordneten Wiljo Wimmer im Oktober so formuliert.

 

2012

Der Vorentwurf zur Streckenführung der L361n wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW fertig gestellt. Die Genehmigung für das Projekt wurde im März 2012 vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt. Die Genehmigung ist Voraussetzung für den Start des Planfeststellungsverfahrens. 

 

2013

95,4 Prozent der Anwohner an den Durchgangsstraßen von Kapellen und Wevelinghoven wollen, dass die L361n (Variante II) gebaut wird. Das ist eines der Ergebnisse einer von pro O durchgeführten Umfrage, an der sich über 1.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. 

 

2014

Der  von pro O angerufene Petitionsausschuss des NRW-Landtags bezeichnet den geplanten Lückenschluss der Umgehungsstraße L361n als notwendige Maßnahme, was durch die Ausweisung der Baumaßnahme L361n in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans auch ausdrücklich anerkannt werde. Allerdings sieht der Ausschuss wegen der Umschichtungen im Straßenbauhaushalt des Landes NRW zugunsten der Straßenerhaltung gegenwärtig keine Möglichkeit, die Maßnahme voranzutreiben. 

 

2018

Im September wurde zwischen dem Land NRW und dem Rhein-Kreis Neuss eine Planungsvereinbarung zwecks Überprüfung und Aktualisierung der Planung für den Bau der L361n, Ortsumgehung Grevenbroich-Kapellen, geschlossen.

 

2021

Im März wurde das Verkehrsgutachten zur L361n in seiner Endfassung veröffentlicht: Die Variante II könnte eine Verkehrsreduktion von mehr als 50 Prozent erreichen. Bei der Variante VII kann nur von einer Verkehrsentlastung von etwa 15 Prozent ausgegangen werden.

Das Ergebnis der faunistischen Untersuchung liegt seit April 2021 vor. Im August wurde es durch eine "vergleichende Bewertung Artenschutz" ergänzt: Aus Sicht des Artenschutzes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

 

2022

Der im Jahr 2012 genehmigte Vorentwurf zur Streckenführung der L361n wird überarbeitet. In der Überarbeitung soll ein Geh- und Radweg an der L361n berücksichtigt werden.

 

 

 

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