L361n

Fakten zum Lückenschluss

 

pro O e. V. möchte Interessierten die Möglichkeit bieten, sich mit den Fakten zu der geplanten Ortsumfahrung L361n auseinander zu setzten:

 

 

1. Umweltschutz

 

pro O fordert keine Umweltzerstörung. Im Gegenteil: pro O hat sich zum Ziel gesetzt, sich aktiv für die positive Entwicklung und den Erhalt der Lebensqualität in unseren Ortschaften einzubringen, Gefährdungen durch Verkehr, Lärm und Luftverschmutzung von den Anwohnern abzuwenden und dahingehend die Belange des Umweltschutzes zu fördern. 


2. Frühere, eingestellte Planungen


1984 wurde das Planfeststellungsverfahren zu einem geplanten Streckenverlauf für eine Ortsumfahrung eingestellt. Damals handelte es sich aber um die ursprünglich geplante Trassenführung, die durch das Naturschutzgebiet „Schwarze Brücke“ verlaufen sollte. Die jetzt geplante Variante II hat mit dieser Planung nicht viel gemein, verläuft durch kein Naturschutzgebiet und durchschneidet nicht die Landschaft.


3. Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation


pro O hat zusammen mit der Bürgerinitiative "Rettet die Erftaue" eine Vielzahl von Forderungen zur Verbesserung der Verkehrssituation an die Stadt Grevenbroich gerichtet. Nach langer Prüfung stellte sich heraus, dass nahezu alle Forderungen nicht realisierbar sind. (mehr)


4. Ergebnisse der Verkehrszählung 2015


Die Ergebnisse der Verkehrszählung 2015 haben ergeben, dass 2015 mit werktäglich 16 000 doppelt so viele Kraftfahrzeuge über "Hages Eck" in Kapellen gefahren sind wie fünf Jahre zuvor. Die zuletzt festgestellten Steigerungsraten (Verdoppelung der Zahl der Kfz binnen fünf Jahren) lassen den Schluss zu, dass das tägliche Verkehrsaufkommen bis Mitte 2018 auf 20 000 bis 24 000 Kfz angestiegen ist. (mehr)


5. Gesundheitsgefährdende Stickoxidbelastungen


Nachdem jetzt auch noch gesundheitsgefährdende Stickoxidbelastungen in Kapellen auf der Talstraße gemessen wurden, kann nur noch die Realisierung der Ortsumfahrung L361n die Verkehrsbelastungen an den Durchfahrtstraßen in Kapellen und Wevelinghoven verringern. (mehr)


6. Verkehrsgutachten (Lilienthalgutachten)


Ein 1995 von der Stadt in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten (Lilienthalgutachten) kommt zu dem Schluss: "Aus ökologischer Sicht stellt die Variante I die konfliktärmste Neubauvariante in der freien Landschaft dar. Sie bedingt den geringsten Flächenverbrauch, die geringste Bodenumlagerung und die geringste Zerschneidung der Landschaft und beeinträchtigt die Erftniederung am geringsten. Allerdings wird aufgrund des ortsnahen Verlaufes das Wohnumfeld stärker, als bei Variante III-V beeinträchtigt. Variante II bietet städtebauliche Vorteile bei geringfügig höherem Eingriff in Natur und Landschaft".


7. Variantendiskussion


Der Planungsausschuss der Stadt stellte im Jahr 2000 die möglichen Varianten einer Ortsumgehung Kapellen/Wevelinghoven vor. Da die so genannte Variante VII (Ostumgehung K10/K22; Westtangente) durch das damals geplante und inzwischen bebaute Gebiet der Ortserweiterung „Wohnen und Arbeiten am Bahnhaltepunkt Kapellen“ führen sollte, wurde die Variante II (Ostumgehung mit ortsnaher Trassenführung) favorisiert – auch weil die Streckenführung dieser Variante nicht durch das Landschaftsschutzgebiet "An der Schwarzen Brücke" führt. (mehr)


8. Dossier zur Verkehrsentwicklung nach dem Lückenschluss


Ein IGVP-Dossier aus dem Jahr 2005 geht von einem deutlichen Rückgang der Verkehrströme in den Durchgangsstraßen von Kapellen, Wevelinghoven, Langwaden, Neubrück und Hülchrath aus wenn die L361n (Variante II) realisiert wird.


9. Untauglichkeit der Variante VII


Die Westtangente (Variante VII) wurde wegen der Nähe zum Neubaugebiet in Kapellen erst gar nicht mit in die Variantendiskussion einbezogen. Darüber hinaus bietet sie keine direkte Nord-Süd-Verbindung – und damit keine wesentliche Entlastung der Ortsdurchfahrtsstraßen. Sie verläuft parallel zur A46 und würde das Verkehrsaufkommen von Kapellen und Wevelinghoven nach Noithausen und die angrenzenden Stadtteile (z. B. Langwaden) verlagern und eine Belastung der Neubürger im Neubaugebiet Kapellen "Am Bahnhaltepunkt" mit sich bringen. Zurzeit wohnen dort bereits über 2 000 Personen (meist junge Familien); nach Abschluss der letzten Baumaßnahme (Erweiterung bis fast zum letzten Kreisverkehr) werden dort ca.

4 000 Menschen ihr Zuhause haben.


Die Streckenführung ist durch Kreisverkehre für den Schwerlastverkehr ungeeignet. Außerdem würde für die Trasse eine teure Brückenkonstruktion über die Bahnlinie erforderlich werden; dies würde zwingend zum Wegfall des Bahnübergangs Noithausen führen. Da es noch keinerlei Planungen für diese Streckenführung gibt, könnte mit einer Realisierung frühestens in 10 bis 20 Jahren gerechnet werden. Damit können die derzeitigen Probleme auf den Durchfahrtsstraßen nicht zeitnah behoben werden. (mehr)


10. Variante II wird in das geplante "Perspektivkonzept zur Renaturierung der Erft" mit einbezogen


Der jetzt im Vorentwurf von der Landesregierung genehmigte Streckenverlauf der L361n (Variante II) zerschneidet nicht die Erftlandschaft. Im Gegenteil: Die Trasse ist in das geplante "Perspektivkonzept zur Renaturierung der Erft" des Erftverbandes harmonisch eingebunden. Diese Umbaumaßnahmen werden die Flusslandschaft an der Erft erst wieder zu einer Aue machen – zurzeit gibt es zwischen Kapellen und Wevelinghoven aufgrund der für den Braunkohletagebau durchgeführten Kanalisierungsmaßnahmen im letzten Jahrhundert überhaupt keine Erftaue.


11. Neue Wohngebiete an der L361n sind nicht geplant


In ihrem Planungskonzeptentwurf aus dem Jahr 2002 hat das Landschaftsarchitekturbüro Grohß-Preißmann-von-Wendt im südlichen Tüschenbroich eine neues Wohngebiet ausgewiesen. Dieses Wohngebiet entstammt der Phantasie der Planer. Eine Umwidmung von Flächen kann nur die Stadt vornehmen, die bislang keine derartigen Pläne vorgelegt hat.


12. Streckenverlauf der L361n


Es sind keine "Monster-Brückenbauwerke", sondern harmonisch in die Landschaft einbezogene Streckenverläufe geplant. Der gesetzliche Mindestabstand wird eingehalten: Der Abstand der L361n zur Wohnbebauung wird auf über 90 Prozent der geplanten Strecke 100 bis 200 Meter zur Wohnbebauung betragen. Und auch auf den restlichen 10 Prozent wird der gesetzliche Mindestabstand eingehalten. Die Überquerung der Erft ist als unkritisch zu betrachten. Die meisten der dort an der Gilverather Straße befindlichen Häuser wurden sogar erst nach Beginn der Planungen gebaut und mussten schon deshalb die geforderten Abstandswerte einhalten. (mehr)


13. Kosten des Lückenschlusses


Im von der Landesregierung im März 2012 genehmigten Vorentwurf zur Streckenführung der L361n sind die Gesamtkosten für die Realisierung des Lückenschlusses der L361n (Variante II) mit 14,1 Millionen Euro beziffert. Selbst wenn man die vom Landesbetrieb Information und Technik NRW ermittelten Preissteigerungen im Straßenbau (+36,1 Prozent seit 2012) mit einrechnen würde, ergäben sich Baukosten in Höhe von 19,2 Millionen Euro. Die sechs geplanten Brücken sind in der Kostenkalkulation mit 5,2 Millionen Euro veranschlagt. In der Kostenaufstellung wurde alle anfallenden Kosten – von A wie Asphalt bis Z wie Zaunanlagen – berücksichtigt


14. Vorentwurf zur Streckenführung der L361n


Der Vorentwurf zur Streckenführung der L361n wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW fertig gestellt. Die Genehmigung für das Projekt wurde im März 2012 vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt. Die Genehmigung ist weiterhin gültig – lediglich die Umweltverträglichkeitsprüfung muss neu durchgeführt werden. Im vorliegenden Umweltverträglichkeitsgutachten wurden keine Umweltbeeinträchtigungen festgestellt. (mehr)


15. Bürgerbeteiligung und Bürgerbefragung


95,4 Prozent der Anwohner an den Durchgangsstraßen von Kapellen und Wevelinghoven wollen, dass die L361n (Variante II) gebaut wird. Das ist eines der Ergebnisse einer von pro O durchgeführten Umfrage, an der sich über 1 000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Bereits im Jahr 2001 hatten nahezu drei Viertel der Bürger bei einer Bürgerbeteiligung der Stadt Grevenbroich für den Lückenschluss der L361n gestimmt. (mehr)


16. Petitionsausschuss 2006


Der Petitionsausschusses des Landtages NRW kam 2006 zu einer Ortsbesichtigung in das Planungsgebiet der L361n; anschließend fand eine Diskussion im Rathaus statt. Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Trassenführung durch die Landschaft an der Erft vertretbar ist.


17. Petitionsausschuss 2014


Im Jahr 2014 bezeichnet der von pro O erneut angerufene Petitionsausschuss des NRW-Landtags den geplanten Lückenschluss der Umgehungsstraße L361n als notwendige Maßnahme, was durch die Ausweisung der Baumaßnahme L361n in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans auch ausdrücklich anerkannt werde. (mehr)


18. Rat der Stadt Grevenbroich hat sich für den Lückenschluss ausgesprochen


Der Rat der Stadt Grevenbroich hat sich nach dem 11. April 2011 am 9. Mai 2018 zum zweiten Mal mit großer Mehrheit für den Bau der L361n ausgesprochen. Die Resolution wurde im Anschluss an die Sitzung durch Bürgermeister Klaus Krützen, die Fraktions-Vorsitzenden Wolfgang Kaiser (CDU), Horst-Heinrich Gerbrand (SPD), Markus Schumacher (FDP) und Martina Suermann („Mein GV“) unterzeichnet. (mehr)


19. Der Rhein-Kreis Neuss hat im Auftrag des Landes die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt 


Im März 2021 wurde das Verkehrsgutachten zur L361n in seiner Endfassung veröffentlicht: Die Variante II könnte eine Verkehrsreduktion von mehr als 50 Prozent erreichen. Bei der Variante VII kann nur von einer Verkehrsentlastung von etwa 15 Prozent ausgegangen werden.

Das Ergebnis der faunistischen Untersuchung liegt seit April 2021 vor. Im August wurde es durch eine "vergleichende Bewertung Artenschutz" ergänzt: Aus Sicht des Artenschutzes sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. (Ergebnisse)


20. Verkehrsbelastung nach dem Lückenschluss


Wenn die L361n (Variante II) realisiert werden sollte, wird Kapellen sicher nicht mit deutlich mehr Verkehr belastet. Im Gegenteil: Der Lückenschluss der L361n wird den Großteil des Verkehrs (50 Prozent lt. Verkehrsgutachten von März 2021; s. Punkt 19.) aus den Ortschaften auf die neue Trasse verlagern. Da es sich bei der L361n dann um eine „echte“ Landstraße (und nicht wie jetzt um eine Ortsdurchfahrt) handeln wird, kann diese dann auch problemlos alle Verkehre aufnehmen – insbesondere die, die nicht in die Ortschaften wollen oder müssen.


21. Attraktivität der Ortschaften nach dem Lückenschluss


Kapellen und Wevelinghoven werden durch die Ortsumfahrung nicht an Attraktivität verlieren: Durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die L361n wird die Verkehrsbelastung auf den jetzigen Durchgangsstraßen deutlich sinken. Dadurch wird die Lebensqualität in den Ortskernen steigen: Kinder und ältere Menschen können wieder gefahrlos die Straßen überqueren, die Immobilienpreise werden sich denen vergleichbarer Ortskerne im Kreisgebiet wieder angleichen und zurzeit leer stehende Häuser werden wieder bewohn- und damit vermietbar. Am Beispiel von Rommerskirchen kann sich jeder selbst davon überzeugen, wie positiv sich eine Ortsumfahrung auswirkt.

 


pro O möchte mit der Darlegung o. g. Fakten dazu beitragen, dass sich die Menschen zum Thema Ortsumfahrung L361n unvoreingenommen informieren können.

 

In Zeiten, in denen  Fakenews mehr und mehr die sozialen Medien zu überschwemmen drohen, möchten wir zu mehr Diskussionen auf Basis von Fakten aufrufen. Das Nachplappern von Fakenews möchten wir Anderen überlassen.
 

 

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