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Interview mit Heike Troles (CDU) am 31.03.2022
Die Vorsitzenden von pro O, Wolfgang Esser und Leo Krüll, führten am 31.03.2022 ein Interview mit der Landtagsabgeortneten Heike Troles (CDU) zu den Verkehrsproblemen in Kapellen und Wevelinghoven:
pro O:
Frau Troles, wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns nach Kapellen gefunden haben, um uns hier vor Ort Rede und Antwort zu stehen. Können Sie uns etwas Neues zum Planungsstand der L361n sagen?
Troles:
Auch ich freue mich sehr, dass wir hier heute zusammenkommen, um über die L361n zu reden. Und ich betone ganz bewusst: Ich freue mich, dass wir hier über die Umsetzung der L361n reden. Da wären wir
auch gleich mitten im Thema. Der aktuelle Stand ist, dass die Verkehrsgutachten seit März 2021 vorliegen. Seit April 2021 liegen ebenfalls die faunistischen Untersuchungen vor. Im nächsten Schritt
wird derzeit der Vorentwurf überarbeitet. Darin soll ein Geh- und Radweg an der L361n berücksichtigt werden. Sobald aussagekräftige Pläne vorliegen, sind unmittelbar nächste offizielle
Bekanntmachungen vorgesehen. Das zeigt: Wir liegen im Plan und ich bleibe dran – für die L361n gibt es keine gleichwertige Alternative.
pro O:
Troles:
Verantwortungsbewusste Politik verstehe ich so, dass wir Dinge voranbringen und umsetzen. Das Reden überlasse ich lieber anderen. Wie wir in der jüngeren Vergangenheit gesehen haben, wird vonseiten
der Opposition, ob es jetzt die Grünen mit Peter Gehrmann sind oder die SPD mit Herrn Krützen, immer wieder die Position gewechselt. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern hier vor Ort aber nicht
weiter. Im Gegenteil, es schadet sogar, weil dadurch die derzeitige Verkehrssituation nicht verbessert wird und eine Verbesserung sogar auf lange Sicht verhindert wird. Deswegen stehe ich zu meiner
Meinung, dass die L361n die beste und am schnellsten umsetzbare Lösung ist.
Hinzufügen möchte ich noch, dass wir den Bereich schnellere Planung, Genehmigung und Bau von Straßen auch ausdrücklich in unserem Wahlprogramm verankert haben. Wir werden den Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf der letzten Jahre entschlossen fortführen. Wir müssen dabei schneller, digitaler und innovativer werden. Wir setzen dazu weiter auf die konsequente Digitalisierung von Planung und Genehmigung.
pro O:
Troles:
Das stimmt und ich möchte noch etwas hinzufügen: Dass der Ursprung der Planung für die L361n in den 80er Jahren liegt, zeigt wie lange das Problem der hohen Verkehrsbelastung in Kapellen schon
besteht. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung wieder auf die politische Agenda gesetzt wurde und mehr Tempo in die Umsetzung gekommen ist. Die SPD war seitdem viele Jahre in der
Regierungsverantwortung und zu dieser Zeit auch von der L361n überzeugt. Vorangebracht wurde aber nichts. Die Planung wurde durch die Vorgängerregierung 2011 sogar nachrangig priorisiert und nach
Genehmigung des Vorentwurfs am 28.03.2012 ruhend gestellt. Wir haben sie im Jahr 2018 wieder wiederaufgenommen und mit einer hohen Dringlichkeit eingestuft.
pro O:
Troles:
Da sprechen Sie gleich mehrere Dinge an, die uns bzw. mich von der Opposition und den anderen Kandidaten unterscheidet. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat und die Politik nicht immer
alles besser wissen, als die Bürgerinnen und Bürger selbst. Deshalb halte ich es für grundlegend falsch, wenn wir Menschen vorschreiben, wie sie mobil sind und wie sie ihre Arbeit verrichten sollen.
Je mehr wir als Politik mit Verboten und Vorschriften arbeiten, desto mehr Ablehnung und Trotz fördern wir bei den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb halte ich auch die L361n nach wie vor für a)
zeitgemäß und b) notwendig.
pro O:
Troles:
Ganz genau. Mobilität bedeutet Freiheit und Freiheit bedeutet eigene Entscheidungen zu treffen. Menschen müssen selbst entscheiden können, wie sie mobil sein wollen. Dafür braucht es Ideen, Visionen
und Mut zur Entschlossenheit bei der Umsetzung. Und dazu braucht es eine L361n, die Kapellen und Wevelinghoven entlastet und die derzeitige Verkehrssituation verbessert. Denn auch wenn in Zukunft
mehr E-Autos auf den Straßen fahren, ändert das an dem Verkehrsaufkommen nichts. Die Benutzung der Straßen wird sich dahingehend nicht groß ändern.
pro O:
Troles:
Ja, definitiv. Wie ich grad schon angesprochen habe, gehört zur Mobilität von Morgen ein guter Mobilitätsmix. Das heißt, dass über das Auto hinaus andere Verkehrsmittel genutzt werden können, ohne
Mobilitätseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Dafür braucht es die entsprechende Infrastruktur. Wichtige Schritte geht Nordrhein-Westfalen dabei schon heute: Denn dank der CDU-geführten
Landesregierung der letzten fünf Jahre bauen wir mehr Rad- und Fußwege als jemals zuvor, stärken den ÖPNV und entwickeln neue Antriebe.
pro O:
Troles:
Fahrradfahren ist gesund, umweltfreundlich und oftmals die deutlich unkomplizierte Verkehrsalternative. Das Fahrradwegenetz muss so attraktiv werden, dass sich künftig die Menschen in unserem Land
dazu entscheiden, 25 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Deswegen unterstütze ich Maßnahmen, die die Fahrradinfrastruktur hier vor Ort verbessern ausdrücklich. Dazu gehört meiner
Meinung nach definitiv auch der Bau der L361n inklusive eines Radwegs.
pro O:
Troles:
Ich denke es wird bei der Debatte oft vergessen, wie lange wir sie schon führen und wie wenig Entlastung dies für Kapellen und Wevelinghoven gebracht hat. Ganz zu schweigen davon, dass ja bereits
zahlreiche Alternativen und Varianten erdacht und geprüft wurden. Ursprünglich wurden für die Linienfindung der L361n sieben Varianten untersucht. Zwei der Varianten sind aufgrund ihrer geringen
entlastenden Wirkung für die Ortsteile Kapellen und Wevelinghoven im weiteren Verlauf der Planung ausgeschieden. Dazu gehört auch die von den Petenten präferierte Variante „Nord-West-Noithausen/K1 O"
mit einigen Untervarianten. Die Variante II, also die Trasse entlang der Erftaue, wurde als Vorzugslinie bestimmt. Hiermit würden wir eine Verkehrsreduktion von mehr als 50 Prozent erreichen (etwa
6.000 Fahrzeuge). Es gibt aus meiner Sicht keine Alternative zur L361n.
pro O:
Troles:
Da wären wir wieder bei dem Punkt, dass verantwortungsbewusste Politik nicht A sagen und B machen sollte. Die L361n ist auch mit Blick auf den Strukturwandel ein wichtiger Faktor, der uns hier vor
Ort weitere Entwicklungsmöglichkeiten schafft. Ja, es ist gut, wenn wir neue Arbeitsplätze vor Ort schaffen. Aber wir brauchen auch die entsprechende Infrastruktur für bestimmte Branchen, damit deren
Ansiedlung nicht zu Lasten der hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger geschieht. Gerade deshalb ist der schnelle Bau der L361 umso wichtiger.
Eine Grundsätzlichkeit möchte ich hier noch kurz ansprechen. Ich bin dafür, dass wir den Warentransport weiterentwickeln und die Straßen entlasten. Aber das geht weder innerhalb von wenigen Jahren, noch werden wir auf längere Sicht ohne einen Warentransport über die Straße auskommen.
pro O:
Troles:
Ich denke dahinter steckt eine noch tiefergehende Motivation, den Straßen- und Individualverkehr als solchen langfristig enorm einzuschränken. Die faunistischen Untersuchungen sprechen eine klare
Sprache, sind wissenschaftlich lückenlos und daher auch nicht ernsthaft zu beanstanden.
Auch zum Thema Hochwasserschutz sei noch etwas gesagt: Nach § 78 Abs. 7 WHG1) sind Anlagen der Verkehrsinfrastruktur, also auch die in Rede stehende Landesstraße, in einem Überschwemmungsgebiet grundsätzlich zulässig, müssen aber hochwasserangepasst (aus-)gebaut werden.
Klare Aussage der Bezirksregierung „Hochwasserschutz und L361n sind vereinbar!“
pro O:
Troles:
Ja, das lässt sich nicht anders formulieren und trifft es auf den Punkt. Die Behebung von Verkehrsproblemen und die Steigerung der Lebensqualität erreichen wir nur, wenn wir entsprechend handeln. Es
ist inzwischen mehrfach geprüft und fundiert nachgewiesen, dass die L361n all das mit sich bringt, was wir von ihr erwarten. Deswegen werde ich mich weiter festentschlossen für die Umsetzung
einsetzen.
—––––
1) § 78 Abs. 7 WHG: „Bauliche Anlagen der Verkehrsinfrastruktur, die nicht unter Absatz 4 fallen, dürfen nur hochwasserangepasst errichtet oder erweitert werden.“ Die
Einschränkung mit Bezug auf Absatz 4 bedeutet, dass die Anforderung der hochwasserangepassten Bauweise für bestimmte in Absatz 4 aufgeführte Anlagen wie Deiche und Dämme nicht gilt.
Hier der Auszug aus dem Kommentar:
„Anlagen der Verkehrsinfrastruktur unterliegen mit Blick auf ihre gesamtgesellschaftliche Bedeutung nach Abs. 7 keinem Grundsatzverbot aus Gründen des Hochwasserschutzes, sondern bleiben nach näherer
Maßgabe des einschlägigen Fachrechts allgemein zulässig. Soweit im Rahmen ihrer spezialgesetzlichen Zulassung als sonstige öffentlich-rechtliche Belange auch wasserrechtliche Vorschriften Anwendung,
wird dem Hochwasserschutz bereits dadurch allgemein Rechnung getragen.“(Czychowski/Reinhardt, 12. Aufl. 2019, WHG § 78 Rn. 77)
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