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Antwort des Verkehrsministeriums auf den offenen Brief von pro O
NRW-Landesregierung antwortet ausweichend und zurückhaltend auf offenen Brief von pro O
Pro O hatte im Februar 2014 mit einem offenen Brief auf das Versäumnis der NRW-Landesregierung reagiert, wonach über 40 Millionen Euro Fördergelder des Bundes für Brücken und den Straßenbau nicht abgerufen wurden. Das Verkehrsministerium antwortete pro O nunmehr gleichermaßen ausweichend wie zurückhaltend:
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Weil über Jahre hinaus nur unzureichende Haushaltsmittel zur Erhaltung des existierenden Landesstraßen vorhanden waren, habe sich der Straßenzustand der Landesstraßen zunehmend verschlechtert. |
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Im Bereich des Neu- und Ausbaus von Landesstraßen sei es aufgrund der Vielzahl von Projekten in der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes offensichtlich, dass diese in naher Zeit nicht finanzierbar seien. Wegen der erforderlichen Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung würden sich hier keine neuen Spielräume für erhöhte Investitionen eröffnen. Der verantwortungsvolle Einsatz der knappen Planungsressourcen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erfordere daher eine Konzentration auf Maßnahmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mittelfristig zu einem Planungserfolg führen und auch finanziert werden können. Diese Vorgehensweise bedeute aber grundsätzlich keine Aufgabe von Projekten. |
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Die L361 OU Grevenbroich/Kapellen sei im Rahmen der im Jahr 2011 vorgenommenen Planungspriorisierung als nachrangig zu planen eingestuft worden. In Konkurrenz zu anderesn Landesstraßen habe sich diese Maßnahme nicht durchsetzen können. |
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Im Übrigen handele es sich bei den von pro O angesprochenen nicht abgerufenen Bundesmitteln um Mittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L361 liege in der Baulast des Landes NRW und könne aus diesen Mitteln nicht finanziert werden. |
Das NRW-Verkehrsministerium stellt sich mit diesem Antwortschreiben selbst ein Armutszeugnis aus! Warum wurden keine Rücklagen für die Erhaltung der Straßen gebildet? Der vom Landesbetrieb Straßenbau erstellte Vorentwurf zum Bau der L361n wurde doch bereits von der Landesregierung genehmigt – welche Planugskosten sollen denn da noch anfallen? Lediglich das Planfeststellungsverfahren muss von der Landesregierung noch initiiert werden, dann kann die Ortsumfahrung L361n gebaut werden. Die veranschlagten Baukosten sind mit knapp 15 Millionen Euro im Vergleich zu anderen Projekten sogar relativ gering.
Schließlich versucht das Ministerium auch noch sein Versagen beim Abruf von Bundesmitteln mit der zweckgebundenen Verwendung dieser Mittel zu beschönigen! Auch beim Bundesfernstraßenbau fehlt es überall an Geld: Jeder Fördereuro, der in die Brückenprojekte in Dormagen und Leverkusen gesteckt werden kann, könnte als Landesgeld in andere Projekte investiert werden.
Offener Brief vom 20.02.2014 an NRW-Verkehrsminister Michael Groschek
Bürgerinitiative pro O befragt Landesverkehrsminister Michael Groschek zu nicht abgerufenen Bundesfördermitteln für Straßen und Brücken
Die Bürgerinitiative pro Ortsumfahrung Kapellen-Wevelinghoven e. V. (pro O) hat am 20. Februar 2014 mit einem offenen Brief auf ein Versäumnis der NRW-Landesregierung reagiert: In der Presse wurde darüber berichtet, dass das Land 2013 über 40 Millionen Euro Fördergelder des Bundes für den Straßenbau nicht abgerufen habe. Auch in den Jahren 2014 und 2015 wird die Landesregierung nicht alle Mittel (voraussichtlich weitere 100 Millionen Euro), die der Bund für seine Straßen und Brücken zur Verfügung stellt, in Anspruch nehmen können. Der Minister wurde von pro O aufgefordert, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen und endlich Baurecht für die Realisierung des Lückenschlusses der L361n zu schaffen.
Den kompletten Wortlaut des offenen Briefes finden Sie hier:
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Offener Brief.pdf
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